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Hausordnung

RegelnSchulordnung I: Schulleben

Ohne Regeln ist das friedliche Zusammenleben so vieler unterschiedlicher Menschen in einer Gemeinschaft nicht möglich. Deshalb muss sich jeder an die Schulordnung halten.

Außerschulische Veranstaltungen

Bei allen außerschulischen Veranstaltungen gelten die Regeln der Schule. Überall in der Öffentlichkeit sollte das Verhalten der Schüler dem Ansehen der Schule dienen, nicht schaden.

Beurlaubungen

Bei unvermeidlicher vorhersehbarer Abwesenheit vom Unterricht müssen die Erziehungsberechtigten vorher schriftlich um Beurlaubung bitten. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheiden die Tutoren, darüber hinaus die Schulleitung. Eine Beurlaubung am selben Tag wegen Unwohlseins erteilt einer der zuständigen Tutoren oder PM nach Rücksprache mit dem nächsten Fachlehrer auf einem dafür vorgesehenen Bogen. Keinesfalls darf ein Schüler ohne vorherige Rücksprache die Schule verlassen.

Drogen

Der Besitz, Verkauf oder Konsum von Alkohol und sonstigen Drogen ist strengstens verboten.

Eigentum

Wertgegenstände aller Art und größere Summen Bargeld sind nicht mit in die Schule zu bringen. In keinem Fall kann die Schule für den Verlust dieser Dinge aufkommen. Das Eigentum anderer darf nicht ohne deren Erlaubnis benutzt werden. Diebstahl oder Erpressen von Geld und Sachen sind kriminelle Handlungen.

Fehlzeiten

Fehlzeiten sind spätestens am dritten Tag durch die Erziehungsberechtigten und eventuell einem ärztlichen Attest schriftlich zu entschuldigen. Das Schreiben ist den Tutoren auszuhändigen.

Fahrräder

Fahrräder sind in den vorgesehenen Ständern abzustellen und anzuschließen. Der Verlust eines Fahrrades sollte gemeldet werden, die Schule übernimmt aber keine Haftung für Beschädigung oder Verlust und rät zum Abschluss einer Versicherung.

Feueralarm

Die Regeln und Fluchtwege des Feueralarms (siehe besonderes Blatt) werden in einer Kerngruppenstunde besprochen und sind unbedingt einzuhalten. Fluchttüren sind als Notausgang gekennzeichnet und ausschließlich im Notfall zu benutzen. Der Missbrauch von Notausgängen, Feuermeldern und Feuerlöschern ist verboten.

Schulordnung II: Gebäude

Alle Schüler und Mitarbeiter haben das Recht auf eine, saubere und funktionierende Schule. Daher ist der sachgemäße Umgang mit allen Einrichtungen des Gebäudes eine Selbstverständlichkeit.

Aufenthaltsbereiche

Auf den Unterrichtsbeginn warten die Schüler ruhig in der dem Unterrichtsraum nächstgelegenen Säulenhalle, vor dem Nebengebäude oder der Turnhalle. Die Gänge dürfen nur nach Aufforderung betreten werden und sind ebenso wie die TreppenhäuserSchule kein Aufenthaltsbereich. In den Pausen können sich die Schüler auf dem Schulhof, in der Bücherei und der Mensa aufhalten. Außerdem in der dritten Pause in den Räumen 111, 116 und 203a. Bei Unterrichtsausfall können sich Schüler ab Klasse 9, sofern nicht anders angegeben, in der unteren Eingangshalle, auf dem Schulhof, in der Bibliothek oder der Mensa aufhalten. Der Aufenthalt im übrigen Gebäude ist untersagt. Die Aula wird nur zu besonderen Anlässen unter Aufsicht eines Lehrers betreten, hier herrscht absolutes Ess- und Trinkverbot. Sie ist immer sauber zu verlassen. Die obere Eingangshalle ist während der Unterrichtszeit kein Aufenthaltsbereich. Das Nebengebäude darf von Schülern der Mittelstufe nur nach Aufforderung betreten werden. Nur Schüler der Oberstufe dürfen sich hier ganztags aufhalten. Der Vorplatz und der Windfang der Schule sind keine Aufenthaltsbereiche. Schulfremde Personen, auch ehemalige Schüler, dürfen sich nur mit Genehmigung auf dem Schulgelände aufhalten und müssen sich immer erst im Sekretariat eine Besuchserlaubnis holen.

AuB

Das ist die Kurzform für Außerunterrichtlicher Bereich und bezeichnet alle Räume, in denen die Pädagogischen Mitarbeiter (PM) verschiedene Aktivitäten und Rückzugsmöglichkeiten anbieten. Die Jahrgänge 7-10 haben eigene Jahrgangsräume. Der Aufenthalt im AuB ist in der Regel nur bei Unterrichtsausfall, in besonderen dafür vorgesehenen Stunden und in der 3. Pause in Anwesenheit eines PMs oder Lehrers erlaubt. Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Spiele sind nach Benutzung vollständig zurückzugeben. Mutwillig herbeigeführter Schaden ist zu ersetzen. Den Anordnungen der PM ist unbedingt Folge zu leisten.

Bibliothek

Die Medienausleihe ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich. In der Bibliothek darf nicht gegessen, getrunken, gespielt oder laut gesprochen werden. Den Regalen entnommene Bücher, die nicht ausgeliehen werden, sind an ihren Standort zurückzustellen. Für die Benutzung der. Computer gelten besondere Regeln. Den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter ist unbedingt zu folgen. Bei Verstoß gegen die Regeln kann ein Bibliotheksverbot ausgesprochen werden.

Cafeteria

Die Aufsicht kontrolliert den geordneten Ablauf des Verkaufs in den Pausen und die Einhaltung der Mensaregeln. Der Eingangsbereich ist als Durchgang frei zu halten. Vordrängeln in der Schlange oder vorne stehende Schüler mit dem Kauf zu beauftragen ist unfair. "Wer zuletzt kommt, kauft zuletzt!"

Ein- und Ausgänge

Ab 7. 30 Uhr ist die untere Eingangshalle vom Schulhof aus geöffnet. Durch den Haupteingang kann das Schulgebäude (außer zur 0. Stunde) erst ab 8 Uhr betreten werden. Das Schulgelände darf während des Unterrichtstages nur aus triftigen Gründen und nach persönlicher Abmeldung verlassen werden. Das Überklettern von Zäunen ist verboten .

Fachräume

Für die Fachräume von Naturwissenschaften, Musik, Darstellendes Spiel, Kunst, Sport, Arbeitslehre, ITG gibt es eigene Regeln, die vor Benutzung vom Fachlehrer erklärt werden und unbedingt eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für die Benutzung des Sportplatzes.

Mensa

Die Mensa dient in erster Linie zum Verzehr der mitgebrachten oder gekauften Speisen und Getränke. Herumrennen ist nicht erlaubt. Die Tische werden, außer aus besonderen Anlässen, nicht verrückt, Stühle nach Gebrauch an ihren Platz zurück gestellt. Verschmutzungen jeder Art sind zu vermeiden. Es stehen Eimer und Lappen bereit, um diese gegebenenfalls zu beseitigen. Den Anordnungen der Mensaaufsicht ist unbedingt zu folgen. Eine Diskussion über den Verursacher von Unordnung oder Verschmutzung ist sinnlos, wer da sitzt, beseitigt sie. Das Sitzen auf den Tischen ist verboten. Am Ende der dritten Pause sind immer alle Stühle hochzustellen.

Schulhof

In den Pausen gehen die Schüler auf den Hof. In den ersten beiden Pausen werden gegen Pfand Bälle ausgeliehen. Es herrscht wie überall auf dem Schulgelände absolutes Rauchverbot. Auch hier ist auf Sauberkeit zu achten.

Sekretariat

Die Öffnungszeiten für Bescheinigungen sind ausgehängt und unbedingt einzuhalten. Unnötige Fragen zum Stundenplan sind zu vermeiden.

Sonderbetreuung Raum 113

Stört ein Schüler nachhaltig den Unterricht, kann er von dem Lehrer mit einem Arbeitsauftrag in die Sonderbetreuung geschickt werden. Hier hat der Schüler die Möglichkeit über sein Fehlverhalten zu sprechen und/oder die Aufgaben anzufertigen. Zur nächsten Unterrichtsstunde kehrt er in die Klasse zurück.

Toiletten im ersten Stock

Diese Toiletten sind für "Notfälle" während des Unterrichts gedacht. Der Schlüssel muss in Raum 113 abgeholt und hinterher wieder dorthin zurückgebracht werden.

Schulordnung III: Unterricht

Im Unterricht werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Orientierung im privaten und öffentlichen Leben wichtig sind. Von jedem Schüler wird daher erwartet, dass er regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheint und zu seinem Gelingen beiträgt.

Arbeitsmaterial

Das benötigte Arbeitsmaterial muss immer vollständig vorhanden sein und vor Unterrichtsbeginn bereitgelegt werden. Die Schultasche gehört nicht auf den Tisch.

Beginn/EndeSchule

Beim ersten Klingeln gehen die Schüler zu dem Unterrichtsraum. Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit dem zweiten Klingeln. Bei Raumwechsel innerhalb einer Doppelstunde soll der kürzeste Weg gewählt und kein Zwischenaufenthalt eingelegt werden. Bei Fachwechsel warten die Schüler im Klassenraum auf das Erscheinen des nächsten Lehrers. Der Lehrer und nicht die Klingel entscheidet, wann die Schüler am Ende der Stunde einpacken und die Klasse verlassen dürfen.

Frischluft

Über das Öffnen und Schließen der Fenster entscheidet der Lehrer. Kehren die Schüler nach der Pause in den Unterrichtsraum zurück, sollte in der Regel in der Pause gelüftet werden. Ansonsten und am Ende des Schultages sind die Fenster bei Verlassen des Raumes zu schließen.

Hausaufgaben

Sie sind Teil der schulischen Pflichten und fließen in die Benotung ein. Nicht oder oberflächlich angefertigte Hausaufgaben behindern den Unterricht und wirken sich negativ auf den Lernerfolg aus. Vom Mitschüler abgeschriebene Hausaufgaben oder kritiklos aus dem Internet gezogene Informationen sind keine eigenständige Leistung.

Kleidung

Die Bekleidung soll der Witterung und Raumtemperatur angemessen sein. Jacken und Mäntel sind in der Regel auszuziehen und auf den Kleiderhaken, nicht auf den Stuhl, zu hängen. Kopfbedeckungen jeglicher Art und Sonnenbrillen sind, außer aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen, im Unterricht abzunehmen.

Leistungskontrollen

Sie werden in der Regel vom Lehrer vorzeitig angekündigt. Es sind nur die vom Lehrer benannten Hilfsmittel erlaubt. Alles andere ist vom Tisch zu entfernen. Betrugsversuche haben den Abbruch der Arbeit und 0 Punkte zur Folge. Die Ergebnisse schriftlicher Leistungskontrollen sind von den Eltern abzuzeichnen. Ein Fernbleiben von einer Arbeit wird nur bei Vorlage einer Entschuldigung (i.d.R. Attest) nicht gewertet. Nur dann kann, falls möglich, die Arbeit auch nachgeschrieben werden, ansonsten ist sie mit 0 Punkten zu bewerten.

Gewalt

Beleidigungen, Einschüchterungen und jede Art von körperlicher Gewalt, auch das neugierige Gaffen bei Streit oder Gewalt sind verboten. Schubsen und Hänseln sind niemals als "Spaß" zu bezeichnen. Jeder Schüler und Mitarbeiter hat das Recht, bei Konflikten um eine Klärung durch einen neutralen Dritten zu bitten.

Handyverbot Handys/Geräte

Die Benutzung von Handys und Tonträgern ist im Schulgebäude untersagt. Sie sind im Gebäude nicht sichtbar aufzubewahren. Sie sind im Unterricht immer auszuschalten. Bei Missachtung dieses Grundsatzes kann das Gerät eingezogen und von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Für den Verlust von Handys und anderen Geräten übernimmt die Schule keine Haftung.

Personendaten

Alle persönlichen Daten von Schülern unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nur mit der Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Änderungen in den Personendaten sind unverzüglich dem Tutor oder dem Sekretariat zu melden. Ohne die Zustimmung der betreffenden Person sind Aufnahmen in Wort, Bild und Ton verboten.

Rauchen

Im gesamten Gebäude und auf dem Schulgelände herrscht für alle Schüler absolutes Rauchverbot. Das Gelände darf auch nicht zum Rauchen verlassen werden.

Schülerdienste

Alle Schüler sind verpflichtet, sich an den Ordnungsdiensten zu beteiligen.

Unfall

Jeder Unfall ist sofort im Sekretariat oder der Hausmeisterloge zu melden. Unbeteiligte Schüler verlassen den Unfallort, da sie sonst die Rettungsmaßnahmen behindern. Von dem zuständigen Lehrer wird eine Unfallmeldung geschrieben

Verschmutzungen/Zerstörungen

Eddings, Farbsprays Scratchwerkzeuge u.ä. sind in der Schule verboten. Mutwillige Beschädigungen, Verschmutzungen und Beschmierungen schaden dem Aussehen und dem Ansehen der Schule und sind in keinem Fall "cool". Entstandene Schäden sind von dem Verursacher auszugleichen.

Waffen

Waffen aller Art, Munition und Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Gegenstand sichergestellt, der Besitzer angezeigt.

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